Haushalt 2022·21 VorlagenKI
Vorlage·FB 11/0063/WP18·3. Februar 2022

Haushaltsplanberatungen 2022

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie sieht der Haushaltsplan für die kommenden Jahre aus? Die Stadt Aachen berät über Einnahmen, Ausgaben und finanzielle Prioritäten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2022 zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 ist am 10.11.2021 in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 - 2025 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene oder absehbare Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die bei Übertragung der Ergebnisse des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L)auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen kalkulierten Mehrbedarfe für die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € an Beamt*innen spätestens bis 03/2022 und die lineare Erhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 vorsorglich in die Veränderungsnachweisung zum Stellenplanentwurf 2022 aufgenommen wurden.

Die aus dem Tarifabschluss 2020 für Beschäftigte resultierende weitere Erhöhung um 1,8 Prozent zum 01.04.2022 konnte hingegen bereits im Haushalt 2021 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von 220.987.300 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 49.612.800 € ausgewiesen.

In den Personalaufwendungen sind auch ausnahmslos die finanziellen Bedarfe für die Stelleneinrichtungen der 1. Lesung gemäß Stellenplanentwurf 2022 enthalten.

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind insgesamt 18.033.600 € eingeplant.

Die nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 notwendigen Anpassungen für den Personalkostenverbund, insbesondere der Mehrbedarf für die einzurichtenden Stellen der 2. Lesung,

sind in der Veränderungsnachweisung entsprechend ausgewiesen. Darin einbezogen sind auch die Einsparungen, die zur Kompensation des ungedeckten Mittelbedarfes für die Stellenbedarfe der 1. und 2. Lesung festgelegt wurden.

Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2022 erfolgen.

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten. Da mögliche Beschlüsse der Bezirksvertretungen bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden diese schnellstmöglich nachgereicht.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Haushalt 2022

Zum Projekt

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2022. Eine detaillierte Auswertung der fortgeschriebenen Ansätze und Mittelbindungen wird vorgestellt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen10. Nov. 2021 – 7. Feb. 202321 Vorlagen
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Worum geht es?

Wie sieht der Haushaltsplan für die kommenden Jahre aus? Die Stadt Aachen berät über Einnahmen, Ausgaben und finanzielle Prioritäten.

Projekt

Haushalt 2022

Auch: Haushaltsplan 2022, Mittelfristige Finanzplanung 2022-2025

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

HaushaltsplanungFinanzplanungPersonalaufwendungen

Betroffene Gruppen

SteuerzahlerStadtverwaltung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
25.2.2026
Technische Details