Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sportvereine in Aachen erhalten finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Trainingsgeräten. Ein Beispiel für gezielte Sportförderung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2022, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:
Burtscheider Turnverein 1873 e.V. 1 Folienspiegel406,51 €
Trendsportabteilung
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Der Burtscheider Turnverein 1873 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten gestellt.
Die Trendsportabteilung möchte für das Training einen fahrbaren Folienspiegel anschaffen. Besonders für das Acrobatic-Training, wobei neben der Körperbeherrschung und Geschicklichkeit ebenfalls die Mimik im Wettkampf bewertet wird, eignet sich der Spiegel. Zudem können durch den hochwertigen Spiegel eine optimale Körperhaltung geübt und Fehler selbst erkannt und korrigiert werden.
Der Preis für den 2m x 1,50m großen fahrbaren Folienspiegel beträgt inklusive Versandkosten 1.626,05 €.
Gemäß der Sportförderrichtlinien beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte, höchstens jedoch 2.500,00 €. Demnach würde sich für den Burtscheider Turnverein 1873 Aachen e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. 406,51 € ergeben.
Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen das Haushaltsjahr für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Sportgeräteförderung
Zum ProjektDie Stadt Aachen gewährt zwei Sportvereinen Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von insgesamt 3.984,53 Euro.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Sportvereine in Aachen erhalten finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Trainingsgeräten. Ein Beispiel für gezielte Sportförderung.
Projekt
Sportgeräteförderung
Auch: Vereinsförderung, Sportförderrichtlinien
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 25.2.2026