Sportgeräteförderung·39 VorlagenKI
Vorlage·FB 52/0061/WP18·17. März 2022

Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sportvereine in Aachen erhalten finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Trainingsgeräten. Ein Beispiel für gezielte Sportförderung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2022, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:

Burtscheider Turnverein 1873 e.V. 1 Folienspiegel406,51 €

Trendsportabteilung

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Burtscheider Turnverein 1873 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten gestellt.

Die Trendsportabteilung möchte für das Training einen fahrbaren Folienspiegel anschaffen. Besonders für das Acrobatic-Training, wobei neben der Körperbeherrschung und Geschicklichkeit ebenfalls die Mimik im Wettkampf bewertet wird, eignet sich der Spiegel. Zudem können durch den hochwertigen Spiegel eine optimale Körperhaltung geübt und Fehler selbst erkannt und korrigiert werden.

Der Preis für den 2m x 1,50m großen fahrbaren Folienspiegel beträgt inklusive Versandkosten 1.626,05 €.
Gemäß der Sportförderrichtlinien beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte, höchstens jedoch 2.500,00 €. Demnach würde sich für den Burtscheider Turnverein 1873 Aachen e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. 406,51 € ergeben.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen das Haushaltsjahr für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich130.7 KB
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Projekt: Sportgeräteförderung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen gewährt zwei Sportvereinen Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von insgesamt 3.984,53 Euro.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant24. Mai 2012 – 19. Mai 202639 Vorlagen

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Worum geht es?

Sportvereine in Aachen erhalten finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Trainingsgeräten. Ein Beispiel für gezielte Sportförderung.

Projekt

Sportgeräteförderung

Auch: Vereinsförderung, Sportförderrichtlinien

Kategorien

Sport

Schlagworte

VereinsausstattungFördermittelTrendsport

Betroffene Gruppen

SportvereineMitglieder von Sportvereinen

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
25.2.2026
Technische Details