Vorlage·FB 45/0379/WP18·7. Juni 2023

Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Elternbeiträge für die Kindertagespflege werden angepasst. Hintergrund ist eine beschlossene Beitragsentlastung für Familien mit niedrigerem Einkommen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis undempfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung am 06.12.2022 hat der KJA im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 eine Betreuung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege bei einem Jahreseinkommen von bis zu 54.000 Euro beitragsfrei werden soll. Beiträge für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 68.000 Euro sollen zukünftig hälftig (vom bisherigen Beitrag) geleistet werden. Der Beschluss sieht eine dauerhafte Absenkung im vg. Sinne bereits ab dem Jahresbeginn 2023 vor. Entsprechend wurden die Erträge im verabschiedeten Haushalt angepasst.

Da eine dauerhafte Entlastung ab dem 01.01.2023 beschlossen wurde, ist eine rückwirkende Änderung der Beitragssatzung erforderlich.

Die Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060101-918-9, SK 43210000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschr. Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschr. Ansatz 2024ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1.050.000

1.050.000

3.150.000

3.150.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

1.050.000

1.050.000

3.150.000

3.150.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben*

*Die sich aus dem Beschluss der Satzungsänderung ergebenden finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Haushaltsplanung 2023ff. berücksichtigt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermxittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich867.9 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Elternbeiträge Kindertagespflege

Zum Projekt

Ab 2023 werden Elternbeiträge für Kindertagespflege bei einem Jahreseinkommen bis 54.000 Euro abgeschafft und bis 68.000 Euro halbiert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

BildungUmsetzung beschlossen20. Mai 2015 – 7. Juni 20234 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Elternbeiträge für die Kindertagespflege werden angepasst. Hintergrund ist eine beschlossene Beitragsentlastung für Familien mit niedrigerem Einkommen.

Projekt

Elternbeiträge Kindertagespflege

Auch: KiBiz-Elternbeiträge

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

BeitragsregelungFamilienförderungKindertagesbetreuung

Betroffene Gruppen

ElternFamilien

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Technische Details