Sportgeräteförderung·39 VorlagenKI
Vorlage·FB 52/0136/WP18·19. März 2024

Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Sportverein erhält einen städtischen Zuschuss für die Anschaffung neuer Tischtennis-Tische, da die bisherigen Geräte nicht mehr nutzbar sind.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2024, zu bezuschussen:

Aachener TSV Alemannia 1900 e.V.

Fünf Tischtennis-Tische

1.247,00 €


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Die Tischtennisabteilung des Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von fünf vereinseigenen Tischtennis-Tischen gestellt. Diese sollen beschafft werden, da die derzeitigen Tischtennis-Tische, welche auch vom Kaiser-Karls-Gymnasium für den Schulsport und deren Tischtennis-AG genutzt werden, einen derartigen Verschleiß an den Oberflächen und der Mechanik aufweisen, dass die Tische nicht mehr zu reparieren sind. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der fünf Tischtennis-Tische4.988,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.247,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 30.01.2024 erhalten.

Der Haushaltsansatz 2024 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 10.000,00 €. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 1.247,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 8.753,00 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000

10.000

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Sportgeräteförderung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen gewährt zwei Sportvereinen Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von insgesamt 3.984,53 Euro.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant24. Mai 2012 – 19. Mai 202639 Vorlagen

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Worum geht es?

Ein Sportverein erhält einen städtischen Zuschuss für die Anschaffung neuer Tischtennis-Tische, da die bisherigen Geräte nicht mehr nutzbar sind.

Projekt

Sportgeräteförderung

Kategorien

Sport

Schlagworte

FördermittelVereinsförderungSportinfrastruktur

Betroffene Gruppen

SportvereineSchüler

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Technische Details