Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Sportverein erhält einen städtischen Zuschuss für die Anschaffung neuer Tischtennis-Tische, da die bisherigen Geräte nicht mehr nutzbar sind.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2024, zu bezuschussen:
Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. | Fünf Tischtennis-Tische | 1.247,00 € |
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Die Tischtennisabteilung des Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von fünf vereinseigenen Tischtennis-Tischen gestellt. Diese sollen beschafft werden, da die derzeitigen Tischtennis-Tische, welche auch vom Kaiser-Karls-Gymnasium für den Schulsport und deren Tischtennis-AG genutzt werden, einen derartigen Verschleiß an den Oberflächen und der Mechanik aufweisen, dass die Tische nicht mehr zu reparieren sind. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der fünf Tischtennis-Tische4.988,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.247,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 30.01.2024 erhalten.
Der Haushaltsansatz 2024 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 10.000,00 €. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 1.247,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 8.753,00 € zur Verfügung stehen würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
4-080202-803-2 / 53180000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 10.000 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Sportgeräteförderung
Zum ProjektDie Stadt Aachen gewährt zwei Sportvereinen Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von insgesamt 3.984,53 Euro.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Sportverein erhält einen städtischen Zuschuss für die Anschaffung neuer Tischtennis-Tische, da die bisherigen Geräte nicht mehr nutzbar sind.
Projekt
Sportgeräteförderung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 8.2.2026