Vorlage·E 42/0114/WP18·22. Mai 2024

Beratungsvorlage für einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, hier: Stelenstandort im Rahmen des Projektes „Wege gegen das Vergessen“

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bürgerantrag fordert die Verlegung einer Gedenkstele im Rahmen eines Erinnerungsprojekts. Standortfragen werden diskutiert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß der Empfehlung der Vertreter*innen der „Wege gegen das Vergessen“ soll der bisherige Standort der Stele beibehalten werden. Sollte die Bezirksvertretung beschließen, dass eine Verlegung gewünscht ist, müsste folgendes berücksichtigt werden:

1. Die Bezirksvertretung müsste mit der Gemeinde Raeren in eine erneute Abstimmung gehen.

2. Die Finanzierung der Verlegung müsste durch die Bezirksvertretung geklärt werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Herr Dr. Stephan Kirschgens hat einen Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW bei der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim auf Verlegung einer Stele der „Wege gegen das Vergessen“ gestellt. Herr Dr. Stephan Kirschgens schlägt vor, die Stele an die Mündung der Straße Totleger, Ecke Raerener Straße, zu verlegen in Belgien.

Am 21.06.2023 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim folgendes beschlossen:

Sie nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Veranlassung an die Geschäftsstelle des Bürgerforums. „Sie bittet das Bürgerforum, einen geeigneten Standort, gegebenenfalls zusammen mit der Gemeinde Raeren, zu suchen.“

Am 17.10.2023 wird im Bürgerforum über den Antrag diskutiert.Das Bürgerforum beschließt, dass die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim die Frage der Verlegung des Stelenstandorts in einer der nächsten Sitzungen behandeln soll.

Die Vertreter*innen der "Wege gegen das Vergessen" der Volkshochschule halten den jetzigen Standort (Kreuzung Kinkebahn/Raerener Straße, in Deutschland) nach wie vor für geeignet.Die Einschätzung der Volkshochschule zum Standort der Stele folgte u.a. nach Abstimmungen mit der Gemeinde Raeren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Wege gegen das Vergessen

Zum Projekt

Ein Bürgerantrag schlägt die Verlegung einer Stele des Projekts 'Wege gegen das Vergessen' in Kornelimünster/Walheim vor. Die Bezirksvertretung und das Bürgerforum beraten über den Standort.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturProblem erkannt15. Dez. 2016 – 3. Dez. 20248 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Bürgerantrag fordert die Verlegung einer Gedenkstele im Rahmen eines Erinnerungsprojekts. Standortfragen werden diskutiert.

Projekt

Wege gegen das Vergessen

Kategorien

KulturStadtentwicklung

Schlagworte

GedenkkulturBürgerbeteiligungStandortdiskussion

Betroffene Gruppen

Anwohner Kornelimünster/WalheimGeschichtsinteressierte

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
8.2.2026
Technische Details