10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie oft Straßen gereinigt und im Winter geräumt werden, wird in Aachen neu geregelt. Anwohner könnten dadurch weniger Gebühren zahlen – oder mehr.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen mit Ausnahme der Änderungen der Straßen „Im Weingarten“ und „Blumenstraße“.
Erläuterungen
Die Straßen „Im Weingarten (Laurensberg)“ und „Blumenstraße (Haaren)“ sollen nicht einer Satzungsänderung unterzogen werden, da die Reinigungsklasse und auch die Winterdienststufe so erhalten bleiben sollen wie in der derzeit gültigen Satzung geregelt.
Der Aachener Stadtbetrieb hatte auf Grund von irrigen Annahmen hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort irrtümlich im ursprünglichen Vorlagenentwurf eine falsche Einstufung vorgenommen.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Anpassung von Reinigungsklassen und Winterdienststufen ist folgendes anzumerken:
Wenn im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der den Straßen im Straßenverzeichnis zugeordneten Reinigungsklassen festgestellt wird, dass der Verschmutzungsgrad der betreffenden Straßen nicht mehr mit
der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit übereinstimmt, wird eine Anpassung der entsprechenden Reinigungsklasse und Winterdienststufe nach oben oder unten vorgenommen.
Hierdurch soll sichergestellt werden das bei jeder Straße die objektiv angemessenen und notwendigen Reinigungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Aufgrund dieser Feststellungen ist demzufolge eine Anpassung der Reinigungsklasse erforderlich, um der tatsächlichen Verschmutzungssituation gerecht zu werden. Konkret bedeutet dies, dass die Reinigungsklasse für die betroffenen Straßen reduziert bzw. erhöht wird. Diese Anpassung an den tatsächlichen Reinigungsbedarf führt nicht nur zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen, sondern hat auch positive Auswirkungen auf das Stadtbild.
Gebührentechnisch hat eine geringere Reinigungshäufigkeit auch eine Reduzierung der entsprechenden Gebühren für die Anlieger*innen zur Folge. Auf der anderen Seite führt eine Erhöhung der Reinigungsklasse zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren.
Im Bezug auf den Winterdienst bzw. die dabei ausgewiesenen Dringlichkeitsstufen ergab die Überprüfung, dass die derzeit zugewiesenen Dringlichkeitsstufen nicht mehr den spezifischen Gegebenheiten der betroffenen Straßen im Winterdienst entsprechen. Daher ist es notwendig, die Dringlichkeitsstufen für diese Straßen zu überarbeiten, um eine effizientere und bedarfsgerechte Winterdienstleistung zu gewährleisten.
Übersicht der Reinigungsklassen und entsprechenden Pflichten von Eigentümer*innen und Stadt zur Information vorab.
Reinigungsklasse | Reinigungen im Jahr | Reinigungsverpflichtung |
S 4 | 52 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 5 | 104 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 6 | 156 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 7 | 260 | a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 8 | 52 | a) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen b) Reinigung und Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung |
S 9 | 52 | a) Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen b) Reinigung auf den Fahrbahnen, Gehwegen und selbstständigen Radwegen sowie die Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung |
U 6 | 52 | a) -- b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen |
X | 52 | a) -- b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen |
Zur 10. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden inhaltlichen
und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.
1. Änderungen im Straßenverzeichnis
Änderungen der Reinigungshäufigkeit
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Reduzierung der Reinigungshäufigkeit
- Bischof-Hemmerle Weg(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL X
- Tönnesrather Weg (Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL X
Änderungen der Dringlichkeitsstufe
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.
Reduzierung der Dringlichkeitsstufe
- Cäcilienstraße(Aachen Eilendorf)von DS2 in DS3
- Erberichshofstraße(Aachen Brand)von DS1 in DS2
- Kolpingstraße(Aachen Brand)von DS1 in DS2
- Richard-Wagner-Straße(Aachen Brand)von DS1 in DS2
- Schwester Sibylla Weg (Aachen Eilendorf) von DS2 in DS3
Erhöhung der Dringlichkeitsstufe
- Am Burgberg(Aachen Haaren) von DS3 in DS2
2.Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.
Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen.
Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer*innen übertragen.
- Am Ravelsberg(Aachen Haaren)
- Auf dem Anger (Aachen Kornelimünster / Walheim)
- Fingerhutsmühlenweg (Aachen Eilendorf)
- Frenz-Pauly-Straße (Aachen Eilendorf)
- Gringelsbach(Aachen Eilendorf)
- Schleswigstraße (Aachen Mitte)
- Schwester Sibylla Weg(Aachen Eilendorf)
- Tulpenweg(Aachen Mitte)
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
14 Straßen
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Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 17.12.2025
Technische Details
ID: 1005663
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1005663
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1005663