Vorlage·E 18/0026/WP18·19. Mai 2021

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterwartung werden rechtssicher getrennt, um aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zu entsprechen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)Der Finanzausschuss der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

b)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Rechtsprechung wird zunehmend die Notwendigkeit differenzierter Winterwartungsgebühren thematisiert. Der Fokus der Verwaltungsgerichte liegt bei dieser Frage vor allem darauf, ob eine starre Koppelung der Straßenreinigungsgebühren mit den Winterwartungsgebühren noch ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist, wenn die Winterwartung in verschiedenen Dringlichkeitsstufen wie in der Stadt Aachen erfolgt.

Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden daher nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden jeweils getrennte Gebührensätze festgesetzt. Dabei bleibt die aktuelle Gebührenkalkulation für die Berechnung der getrennten Gebührensätze maßgeblich. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erfolgt zur Klarstellung und Wahrung der Rechtssicherheit eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen mit Blick auf eine Differenzierung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung, die zu keiner Veränderung der Benutzungsgebühren insgesamt führt.

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.




Dokument

Sammeldokument öffentlich192.5 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Straßenreinigungsgebühren

Zum Projekt

Die Stadt Aachen passt die Reinigungsklassen und Winterdienststufen für verschiedene Straßen an, um die Gebühren an den tatsächlichen Reinigungsbedarf anzupassen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrUmsetzung beschlossen19. Dez. 2012 – 17. Dez. 20259 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterwartung werden rechtssicher getrennt, um aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zu entsprechen.

Projekt

Straßenreinigungsgebühren

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

GebührenanpassungWinterdienstRechtssicherheit

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Technische Details