4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterwartung werden rechtssicher getrennt, um aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zu entsprechen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)Der Finanzausschuss der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
b)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
c) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Rechtsprechung wird zunehmend die Notwendigkeit differenzierter Winterwartungsgebühren thematisiert. Der Fokus der Verwaltungsgerichte liegt bei dieser Frage vor allem darauf, ob eine starre Koppelung der Straßenreinigungsgebühren mit den Winterwartungsgebühren noch ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist, wenn die Winterwartung in verschiedenen Dringlichkeitsstufen wie in der Stadt Aachen erfolgt.
Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden daher nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden jeweils getrennte Gebührensätze festgesetzt. Dabei bleibt die aktuelle Gebührenkalkulation für die Berechnung der getrennten Gebührensätze maßgeblich. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erfolgt zur Klarstellung und Wahrung der Rechtssicherheit eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen mit Blick auf eine Differenzierung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung, die zu keiner Veränderung der Benutzungsgebühren insgesamt führt.
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Dokument
Projekt: Straßenreinigungsgebühren
Zum ProjektDie Stadt Aachen passt die Reinigungsklassen und Winterdienststufen für verschiedene Straßen an, um die Gebühren an den tatsächlichen Reinigungsbedarf anzupassen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2025E 18/0269/WP18 · 4. Dez. 2024
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterwartung werden rechtssicher getrennt, um aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zu entsprechen.
Projekt
Straßenreinigungsgebühren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 9.2.2026