Aachen-Pass - Änderung der Richtlinien
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Aachen-Pass wird angepasst: Neue Regelungen sollen den Zugang zu Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung sichern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 03.07.2013.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Aachen wohnende Personen haben bisher gemäß den als Anlage 1 beigefügten Richtlinien vom 10.05.2006 einen Aachen-Pass erhalten.
Gemäß § 4 Abs. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, gültig ab 01.01.2013 gilt:
(2) Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßigt:
1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung,
2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und
3. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Absatz 1 bleibt unberührt.
Durch diese Änderung wird den unter Ziffer 1-3 genannten Personen, die in der Vergangenheit einen Anspruch auf Befreiung hatten, nur noch eine Ermäßigung gewährt, so dass sie nach den bisherigen Richtlinien der Stadt Aachen für die Ausstellung des Aachen-Passes keinen Anspruch auf einen Aachen-Pass mehr haben. Es handelt sich um ca. 50 Personen.
Im Rahmen des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungensollten diese Personen weiterhineinen Anspruch auf den Aachen-Pass haben.
Die beigefügten neuen Richtlinien (Anlage 2) wurden entsprechend geändert, an die Formulierungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages angepasst und bezüglich der Vergünstigungen aktualisiert.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist in Anlage 3 beigefügt.
Dokument
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Aachen-Pass
Zum ProjektDie Verwaltung lehnt die Erweiterung des Aachen-Pass-Berechtigtenkreises auf Wohngeldempfänger*innen ab, da der zusätzliche Aufwand den Nutzen übersteigt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Entwicklungen Aachen-Pass - TO-Antrag der Fraktion Die Linke vom 31.08.2022FB 56/0213/WP18 · 29. Sept. 2022
- Aachen-Pass - Änderung der RichtlinienRatsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 15.01.2020FB 56/0362/WP17 · 6. Mai 2020
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Worum geht es?
Der Aachen-Pass wird angepasst: Neue Regelungen sollen den Zugang zu Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung sichern.
Projekt
Aachen-Pass
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026