Aachen-Pass - Änderung der RichtlinienRatsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 15.01.2020
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Aachen-Pass soll für Menschen mit unbefristetem Schwerbehindertenausweis künftig unbefristet gelten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 22.04.2020.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bisher konnten gemäß § 3 der Richtlinie für die Ausstellung des Aachen-Passes die Aachen-Pässe maximal für ein Jahr ausgestellt werden. Diese Befristung ist grundsätzlich gerechtfertigt, da die Voraussetzungen für die Erteilung des Aachen-Passes in fast alle Fällen kurzfristig entfallen können. Dies gilt jedoch nicht für schwerbehinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen und dessen Gültigkeit unbefristet ist. Diese Personen erfüllen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Aachen-Passes gemäß § 1 auf Dauer, da ihnen der Rundfunkbeitrag auf Dauer ermäßigt wird. Ihnen kann daher der Aachen-Pass auch auf Dauer ausgestellt werden.
§ 3 der Richtlinien ist daher entsprechend zu ergänzen.
§ 3
Gültigkeitsdauer
Der Aachen-Pass ist vom Zeitpunkt der Ausstellung an ein Jahr gültig. Abweichend davon ist der Aachen-Pass für die unter § 2 Absatz 3 genannten Personen für das jeweilige Kalenderjahr gültig.
Personen, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, kann der Aachen Pass unbefristet ausgestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Dokument
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Aachen-Pass
Zum ProjektDie Verwaltung lehnt die Erweiterung des Aachen-Pass-Berechtigtenkreises auf Wohngeldempfänger*innen ab, da der zusätzliche Aufwand den Nutzen übersteigt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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KI-Analyse
Worum geht es?
Der Aachen-Pass soll für Menschen mit unbefristetem Schwerbehindertenausweis künftig unbefristet gelten.
Projekt
Aachen-Pass
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026