Aachen-Pass·6 VorlagenKI
Vorlage·FB 56/0362/WP17·6. Mai 2020

Aachen-Pass - Änderung der RichtlinienRatsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 15.01.2020

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Aachen-Pass soll für Menschen mit unbefristetem Schwerbehindertenausweis künftig unbefristet gelten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 22.04.2020.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Bisher konnten gemäß § 3 der Richtlinie für die Ausstellung des Aachen-Passes die Aachen-Pässe maximal für ein Jahr ausgestellt werden. Diese Befristung ist grundsätzlich gerechtfertigt, da die Voraussetzungen für die Erteilung des Aachen-Passes in fast alle Fällen kurzfristig entfallen können. Dies gilt jedoch nicht für schwerbehinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen und dessen Gültigkeit unbefristet ist. Diese Personen erfüllen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Aachen-Passes gemäß § 1 auf Dauer, da ihnen der Rundfunkbeitrag auf Dauer ermäßigt wird. Ihnen kann daher der Aachen-Pass auch auf Dauer ausgestellt werden.

§ 3 der Richtlinien ist daher entsprechend zu ergänzen.

§ 3
ltigkeitsdauer

Der Aachen-Pass ist vom Zeitpunkt der Ausstellung an ein Jahr gültig. Abweichend davon ist der Aachen-Pass für die unter § 2 Absatz 3 genannten Personen für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Personen, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, kann der Aachen Pass unbefristet ausgestellt werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.9 MB
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Projekt: Aachen-Pass

Zum Projekt

Die Verwaltung lehnt die Erweiterung des Aachen-Pass-Berechtigtenkreises auf Wohngeldempfänger*innen ab, da der zusätzliche Aufwand den Nutzen übersteigt.

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Soziales & IntegrationProblem erkannt3. Juli 2013 – 15. Juni 20236 Vorlagen
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Worum geht es?

Der Aachen-Pass soll für Menschen mit unbefristetem Schwerbehindertenausweis künftig unbefristet gelten.

Projekt

Aachen-Pass

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

SozialleistungenInklusionSchwerbehinderung

Betroffene Gruppen

Menschen mit BehinderungenSenioren

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Technische Details