Sozialer Wohnungsbau mit Fördermitteln des Landes-Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN Nr. 12/17 vom 01.09.2014
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt prüft, ob eine Zielvereinbarung mit dem Land NRW zum Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus abgeschlossen werden kann.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag vom 01.09.2014 bittet die Fraktion Die GRÜNEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, in Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium einzutreten, mit dem Ziel eine Vereinbarung mit dem Land NRW zum Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Aachen auf Basis der Bereitstellung globaler Fördermittel abzuschließen.
Hierzu gibt die Verwaltung folgenden Bericht:
Denjenigen Städten, die die Funktion der Bewilligungsbehörde für die soziale Wohnraumförderung besitzen und ein Handlungskonzept Wohnen entwickelt haben, bietet das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr den Abschluss einer „Zielvereinbarung“ ab. Hiermit wird ein gegenüber dem üblichen Mittelkontingent erhöhtes Globalbudget zugeteilt. Voraussetzung ist, dass die Stadt sich verpflichtet, eine vordefinierte Menge von Mietwohnungen pro Jahr tatsächlich zu fördern (Köln = 1.000 WE; Münster = 300 WE).
Wesentliche Grundlagen für diese Zielvereinbarung sind die Umsetzungsinstrumente wie
Existenz eines Handlungsprogrammes Wohnen in interdisziplinär entwickelter Fassung,
sozial gerechte Bodennutzung (Baulandbeschluss),
Quotenregelung für die Schaffung von Planungsrecht,
Quotenregelung für den Verkauf städtischer Grundstücke.
Im Zuge des Aachen-Gesetzes sind die Aufgaben der Bewilligungsbehörde der Stadt Aachen auf die StädteRegionAachen als Bewilligungsbehörde für die gesamte Städteregion übertragen worden. Somit ist die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht gegeben.
Die wesentlichen Themen der sozialen Wohnraumförderung wie städtebauliche Qualität, Standortqualität, Wohnungsbedarf und –gemenge sind weiterhin Aufgabe der kreisfreien Stadt.
Wie auch die StädteRegionAachen, A 63, in ihrer Vorlage an den Städteregionsausschuss (Sitzung am 25.09.2014) beschreibt, entstehen der Stadt Aachen durch die gegebene Konstellation keine Nachteile. In der Zeit seit Herbst 2009 konnten alle förderfähigen Vorhaben in der Stadt Aachen gefördert werden. Im Schnitt der vergangenen Jahre wurden rd. 66 % des städterergionalen Mittelkontingentes für Förderanträge auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt.
In erforderlichen Fällen wurden auch über das städteregionale Förderkontingent hinaus Fördergelder in gemeinsamen Anstrengungen aquiriert.
Da die Stadt Aachen die oben genannten wesentlichen Rahmenbedingungen erfüllt (Handlungsprogramm; Baulandbeschluss; Quotenregelung), sagt die Ressortleitung des Fachministeriums eine mit den Zielvereinbarungsstädten vergleichbare Behandlung zu, so dass auch weiterhin über das zugeteilte Förderkontingent hinaus zusätzliche Fördermittel zugeteilt werden können.
Übereinstimmend mit der StädteRegionAachen kann festgestellt werden, dass es, auch abgesehen von der rechtlichen Betrachtung, keiner Zielvereinbarung bedarf, um das erforderliche Fördervolumen erhalten zu können.
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Projekt: Sozialer Wohnungsbau
Zum ProjektDie Stadt Aachen wertet die Erfahrungen mit dem Quotenbeschluss für öffentlich geförderten Wohnungsbau aus. Trotz erfolgreicher Neubauten reicht das Volumen nicht aus, um den Wegfall von Sozialwohnungen zu kompensieren.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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- Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau in AachenTagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.09.2014FB 64/0002/WP17 · 28. Okt. 2014
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt prüft, ob eine Zielvereinbarung mit dem Land NRW zum Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus abgeschlossen werden kann.
Projekt
Sozialer Wohnungsbau
Auch: Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Wohnraumförderung
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Fachbereich Wohnen
- Geändert
- 23.2.2026