Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion "Die Grünen"Finanzierung eines Kommunalen Wohnungsbauprogramms 2016-2020
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie kann die Stadt Aachen den sozialen Wohnungsbau fördern, ohne gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen? Die Verwaltung prüft Möglichkeiten und Grenzen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion „Die Grünen“ vom 09.11.2015 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum Antrag vom 09.11.2015 der Fraktion „DieGrünen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bereitstellung von Stiftungskapital
Der Einsatz von Stiftungskapital zur Erfüllung kommunaler Aufgaben ist nicht zulässig. Dies wird regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde und die zuständige Finanzbehörde thematisiert und würde bei Verstoß durch diese geahndet. Das Stiftungskapital dient ausschließlich dazu die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftungen zu erfüllen.
Dazu können grundsätzlich wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeiten innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens ausgenutzt werden. Hierzu gehören auch der Ankauf von Grundstücken sowie der Bau und die Vermietung von Wohnflächen. Der Bau und anschließende Verkauf von Immobilien ist kritisch zu betrachten, da der Wiederholungsfall als geschäftsmäßige Tätigkeit eingestuft werden könnte, was wiederum zur Aberkennung der Mildtätigkeit und/oder Gemeinnützigkeit führen kann.
Ein Ankauf oder Bau von Wohnimmobilien kann, nach Vergleich mit anderen Anlagen, eine wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeit sein. Hier ist vorrangig die Anlage mit der sichersten und dann mit der besten Rendite zu wählen. Die Vorgabe, die bestmögliche Rendite zu erzielen, widerspricht wiederum evtl. dem Ziel sozialverträgliche Mietzinsen anzubieten. Ob Immobilien grundsätzlich Finanzanlagen vorzuziehen sind, hängt außerdem von der jeweils aktuellen Beurteilung der Marktlage und der Prüfung des Einzelfalles ab.
Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
Weiterhin ist festzuhalten, dass von der Stadt und der gewoge bereits umfangreiche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau erfolgen.
Im Rahmen des städtischen Haushaltsplans 2016 werden für die Modernisierung städtischer Gebäude, die von der gewoge verwaltet werden, im Haushaltsjahr 2016 rund 4,7 Mio. Euro sowie in den Planjahren 2017 rund 4,2 Mio. Euro, 2018 rund 5,7 Mio. Euro und 2019 rund 0,9 Mio Euro eingeplant (konsumtiv und investiv).
Über die städtischen Maßnahmen hinaus werden durch die gewoge Maßnahmen im Rahmen des soziales Wohnungsbaus für die Jahre 2016 bis 2018 konkret geplant und ab 2019 als Zielannahme festgelegt.
Das Investitionsvolumen beläuft sich für die einzelnen Jahre auf rund 17 Mio. Euro in 2016, rund 12 Mio. Euro in 2017, rund 22 Mio. Euro in 2018, rund 18 Mio. Euro in 2019 sowie rund 19 Mio. Euro in 2020.
Zusammenfassend sind für den sozialen Wohnungsbau die folgenden Beträge vorgesehen:
2016 (in Mio. Euro) | 2017 (in Mio. Euro) | 2018 (in Mio. Euro) | 2019 (in Mio. Euro) | 2020 (in Mio. Euro) | |
Städtische Maßnahmen | 4,7 | 4,2 | 5,7 | 0,9 | 0,4 |
Gewoge | 17 | 12 | 22 | 18 | 19 |
Summe | 21,5 | 16,2 | 27,7 | 18,9 | 19,4 |
Bei einer Ausweitung des Investitionsvolumens gemäß des Ratsantrags der Fraktion „Die Grünen“ um jährlich 8 Mio. Euro würde unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage die Nettoneuverschuldung für 2016 von 4,5 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro steigen, was die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts insgesamt gefährdet. Die Einhaltung der Nettoneuverschuldung ist regelmäßigGegenstand der Genehmigung zum Haushalt durch die Bezirksregierung und wurde zuletzt auch in der Stellungnahme der Bezirksregierung zum Haushaltsplanentwurf 2016 thematisiert.
Die Aufnahme eines entsprechenden Investitionsprogrammes kann daher nicht befürwortet werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen* | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
*Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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Projekt: Sozialer Wohnungsbau
Zum ProjektDie Stadt Aachen wertet die Erfahrungen mit dem Quotenbeschluss für öffentlich geförderten Wohnungsbau aus. Trotz erfolgreicher Neubauten reicht das Volumen nicht aus, um den Wegfall von Sozialwohnungen zu kompensieren.
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Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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KI-Analyse
Worum geht es?
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Projekt
Sozialer Wohnungsbau
Auch: Wohnungsbauprogramm, Kommunaler Wohnungsbau
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 22.2.2026