Vorlage·B 03/0017/WP17·10. Dezember 2014

15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden die Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen in Aachen angepasst? Ein Blick auf die aktuelle Kalkulation und ihre Gründe.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“ in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich. Diese ist zurückzuführen auf allgemeine Kostensteigerungen und die Berücksichtigung des Verlustes aus dem BAB 2012.

Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird nicht mehr signifikant abnehmen, da nicht alle betroffenen Grundstücke an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.

Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden Klärschlämme durchschnittlich nur noch alle 2 Jahre abgefahren. Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

JahrPrognosetatsächliche Abfuhrmengen

2012350 m³271 m³

2013250 m³282 m³

2014250 m³130 m³ (Stand 30.06.2014)

2015260 m³

Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen Gebührvon 102,52 € (4 m³ x 51,26 € : 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 160 m³ x 2,79 €/ m³ = 446,40 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage in Bezug auf die anfallenden Gebühren nach wie vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss.

In der Gebührenkalkulation für 2015 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2012 in Höhe von insgesamt 1.509,73 € mitberücksichtigt. Dieser Verlust muss gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.


Der bisherige Gebührensatz betrug 48,30 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2015 ist ein Gebührensatz in Höhe von

51,26 € / m³

kostendeckend.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Projekt: Gebühren Kleinkläranlagen

Zum Projekt

Die Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen steigen ab 2024 um 3,46 % auf 142,92 Euro pro Kubikmeter. Grund sind gestiegene Energiekosten und ein sinkendes Entleerungsvolumen.

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Umwelt & NaturUmsetzung beschlossen10. Dez. 2014 – 13. Dez. 20236 Vorlagen
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Worum geht es?

Wie werden die Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen in Aachen angepasst? Ein Blick auf die aktuelle Kalkulation und ihre Gründe.

Projekt

Gebühren Kleinkläranlagen

Auch: Entleerung Kläreinrichtungen, Kleinkläranlagengebühren

Kategorien

Umwelt & NaturHaushalt & Finanzen

Schlagworte

AbwasserentsorgungGebührenkalkulationKostenanpassung

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details