Vorlage·FB 61/0835/WP17·22. Februar 2018

Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße -hier: Offenlagebeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Spielhallen und Wettbüros sollen in der Trierer Straße verhindert werden – ein Bebauungsplan soll die Wohnqualität sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 983-Trierer Straße / Ellerstraße- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 983-Trierer Straße / Ellerstraße- in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Planungsausschuss fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Trierer Straße / Ellerstraße - am 22.06.2017 nach vorheriger Beschlussempfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.05.2017.

Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung einer Umweltprüfung. Bebauungspläne nach § 9 (2b) BauGB verfolgen ausschließlich das Ziel, Vergnügungsstätten zu steuern. Voraussetzung ist, dass für den Bereich noch kein Bebauungsplan zugrunde liegt und er nach § 34 BauGB beurteilt wird.

  1. Offenlagebeschluss

Anlass der Planung ist die wiederholte Anfrage nach Spielhallen und Wettbüros in dem Plangebiet.1988 wurde in dem Bereich des Plangebiets der Aufstellungsbeschluss A97 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Anlass war auch damals die vermehrte Anfrage von Interessenten an Spielhallen. Die aktuelle Situation hat sich dahingehend geändert, dass neben Spielhallen immer häufiger Anfragen zur Einrichtung von Wettbüros gestellt werden. Ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet.

Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen. Ebenfalls ist zu befürchten, dass sich neben den Spielhallen und Wettbüros weitere Nutzungen ansiedeln, die diese Entwicklung ihrerseits verstärken. Hierzu gehören auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution.

Der Bereich der Trierer Straße und der Einzugsbereich der Freunder Landstraße zeichnen sich durch gemischte Nutzungen in den Erdgeschossen und Wohnnutzung in den Obergeschossen aus. Ziel der Planung ist es, die heutige vielfältige Mischung aus kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen zu erhalten und zu stärken. Um ein Übergreifen unerwünschter Nutzungen zu vermeiden und die Wohnfunktion zu schützen und zu stärken, wurde auch die angrenzende Freunder Landstraße in den Geltungsbereich einbezogen.

Entsprechend dieser Zielsetzung sollen im Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße - Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 Abs. 2b BauGB, der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie die vorhandenen Wohnfunktionen einschränken bzw. sofern sie eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion eines Gebiets darstellen, die sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.

Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße – (nur schriftliche Festsetzungen) öffentlich auszulegen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich18.3 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (5)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße

Zum Projekt

Der bestehende Aufstellungsbeschluss A 90 für die Trierer Straße wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in der Steuerung von Vergnügungsstätten zu berücksichtigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen12. Jan. 2012 – 10. Jan. 20198 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Spielhallen und Wettbüros sollen in der Trierer Straße verhindert werden – ein Bebauungsplan soll die Wohnqualität sichern.

Projekt

Bebauungsplan Trierer Straße

Auch: B-Plan Nr. 983

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

VergnügungsstättenWohnumfeldschutzNutzungssteuerung

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibendeMieter

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details