Vorlage·FB 61/1019/WP17·4. Oktober 2018

Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neuer Bebauungsplan soll die Ansiedlung von Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten im Bereich Trierer Straße steuern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Da die Zunahme von Anfragen zur Eröffnung von Wettbüros im Bereich der Trierer Straße weiterhin anhält, hatte der Planungsausschuss am 22.06.2017 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 10.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Plangebiet gefasst (Vorlage-Nr.: FB61/0702/WP17). Anlass war die ungenehmigte Umnutzung eines Modeateliers in ein Wettbüro in der Trierer Straße.

Ziel der Planung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, um die heutige vielfältige Nutzungsmischung im Plangebiet zu erhalten und zu stärken.

Am 22.02.2018 erfolgte im Planungsausschuss der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 31.01.2018 (Vorlage-Nr.: FB61/0835/WP17).

Der Bebauungsplan wurde auf Grundlage des § 9 (2b) in Verbindung mit § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 983 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 23.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

Nach der öffentlichen Auslegung wurden einige redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen, um die bedeutende Funktion des Plangebiets als Stadtteilzentrum vertiefter darzustellen. Der Bebauungsplan wurde nicht geändert.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Behörden eingegangen.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße - wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallten und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 (2b), der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebietes darstellen, die sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachhaltige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße - den Satzungsbeschluss zu fassen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße

Zum Projekt

Der bestehende Aufstellungsbeschluss A 90 für die Trierer Straße wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in der Steuerung von Vergnügungsstätten zu berücksichtigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen12. Jan. 2012 – 10. Jan. 20198 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein neuer Bebauungsplan soll die Ansiedlung von Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten im Bereich Trierer Straße steuern.

Projekt

Bebauungsplan Trierer Straße

Auch: B-Plan 983

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

NutzungssteuerungVergnügungsstättenStadtteilzentrum

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandGewerbetreibendeBauherren

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details