Vorlage·FB 61/1102/WP17·10. Januar 2019

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 - Trierer Straße 244-280, 356-386 -hier: Aufhebungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein bestehender Bebauungsplan wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in bestimmten Straßenabschnitten steuern zu können.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 -Trierer Straße 244-280, 356-386- im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss A 90 umfasst zwei Geltungsbereiche. Der erste befindet sich zwischen der Trierer Straße Hausnummer 244 bis 280, der zweite zwischen Hausnummer 356 bis 386. Dieser Aufstellungsbeschluss verfolgt das Ziel, Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Allerdings wurden in den letzten Jahren neben Spielhallen zunehmend auch Wettbüros beantragt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits vor 19 Jahren gefasst und bezieht sich nicht auf Wettbüros. Um künftig auch die Ansiedlung von Wettbüros steuern zu können, soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten- insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung miz §1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 –Trierer Straße 244-280, 356-386- zu beschließen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße

Zum Projekt

Der bestehende Aufstellungsbeschluss A 90 für die Trierer Straße wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in der Steuerung von Vergnügungsstätten zu berücksichtigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen12. Jan. 2012 – 10. Jan. 20198 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein bestehender Bebauungsplan wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in bestimmten Straßenabschnitten steuern zu können.

Projekt

Bebauungsplan Trierer Straße

Auch: Aufstellungsbeschluss A 90

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanungNutzungssteuerungVergnügungsstätten

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibende

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details