Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 - Trierer Straße -hier: Aufhebungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein veralteter Bebauungsplan soll aufgehoben werden, um Platz für neue Regelungen zu Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen zu schaffen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Der Aufstellungsbeschluss A 97 im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, wurde 1988 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. In den letzten Jahren gab es neben der Anfrage nach Spielhallen immer häufiger Anfragen nach Wettbüros und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet.
Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros, sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, soll der Aufstellungsbeschluss A 97 aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Planbereich gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 bauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße
Zum ProjektDer bestehende Aufstellungsbeschluss A 90 für die Trierer Straße wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in der Steuerung von Vergnügungsstätten zu berücksichtigen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 90 - Trierer Straße 244-280, 356-386 -hier: AufhebungsbeschlussFB 61/1102/WP17 · 10. Jan. 2019
- Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße -hier: OffenlagebeschlussFB 61/0835/WP17 · 22. Feb. 2018
- Bebauungsplan - Trierer Straße / Ellerstraße -hier: AufstellungsbeschlussFB 61/0702/WP17 · 22. Juni 2017
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein veralteter Bebauungsplan soll aufgehoben werden, um Platz für neue Regelungen zu Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen zu schaffen.
Projekt
Bebauungsplan Trierer Straße
Auch: A 97
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026