Vorlage·FB 61/0709/WP17·7. September 2017

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 - Trierer Straße -hier: Aufhebungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein veralteter Bebauungsplan soll aufgehoben werden, um Platz für neue Regelungen zu Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen zu schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss A 97 im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, wurde 1988 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. In den letzten Jahren gab es neben der Anfrage nach Spielhallen immer häufiger Anfragen nach Wettbüros und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet.

Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros, sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, soll der Aufstellungsbeschluss A 97 aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Planbereich gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 bauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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A97_Übersicht
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A97_Luftbild
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Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße

Zum Projekt

Der bestehende Aufstellungsbeschluss A 90 für die Trierer Straße wird aufgehoben, um künftig auch Wettbüros in der Steuerung von Vergnügungsstätten zu berücksichtigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen12. Jan. 2012 – 10. Jan. 20198 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein veralteter Bebauungsplan soll aufgehoben werden, um Platz für neue Regelungen zu Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen zu schaffen.

Projekt

Bebauungsplan Trierer Straße

Auch: A 97

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BauleitplanungVergnügungsstättenNutzungsregelungen

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandGewerbetreibende

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details