Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Eine Regelung in der Sondernutzungssatzung soll angepasst werden, um rechtliche Unsicherheiten bei der Genehmigung von Werbeanlagen zu vermeiden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Streichung des § 3 Absatz 4 der Sondernutzungssatzung.
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, § 3 Absatz 4 der Sondernutzungssatzung zu streichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Sondernutzungssatzung wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.04.2018 beschlossen und ist nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung seit dem 06.05.2018 in Kraft.
In der Anwendung der Satzung haben juristische Vertreter mehrfach vorgetragen, dass die Regelung des § 3 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung dahingehend auszulegen ist, dass mit dieser Regelung eine zivilrechtliche Erlaubnis als erteilt gilt.
§ 3 regelt die „Sonstigen Erlaubnisse“
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt:
Die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes in einer Höhe von mehr als 3,00 m über Gehwegenund mehr als 4,50 m über Fahrbahnen bedarf keiner Zustimmung der Stadt als Straßeneigentümerin.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Sondernutzungssatzung aufgrund ihrer Differenzierung rein öffentlich-rechtliche Regelungen trifft.
Sollte sich die Rechtsauffassung der juristischen Vertreter, die durchaus vertretbar erscheint und nicht fernliegend ist, durchsetzen, hätte die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit entsprechend beantragteWerbeanlagen zu untersagen. Von daher empfiehlt die Verwaltung die Streichung des § 3 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung, um jedweden Interpretationspielraum auszuschließen.
Dokument
Projekt: Sondernutzungssatzung
Zum ProjektDie Sondernutzungssatzung wird angepasst, um die Nutzung von Passantenstoppern in stark frequentierten Bereichen barriereärmer und sicherer zu gestalten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Eine Regelung in der Sondernutzungssatzung soll angepasst werden, um rechtliche Unsicherheiten bei der Genehmigung von Werbeanlagen zu vermeiden.
Projekt
Sondernutzungssatzung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement