Sondernutzungssatzung·6 VorlagenKI
Vorlage·FB 60/0168/WP18-1·11. September 2025

7. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Werbetafeln auf Gehwegen sollen barrierefreier werden. Wie lassen sich Sicherheit und Werbung im öffentlichen Raum vereinbaren?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.

Der Finanzausschussder Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).

Erläuterungen

Die Ergänzungsvorlage greift eine inhaltliche Erweiterung der Ursprungsvorlage zur Anpassung von § 5 Abs. 3 c) der Sondernutzungssatzung auf.

Ziel der Ergänzungen ist eine weitergehende Präzisierung der zulässigen Nutzung von Passantenstoppern in den bislang ausgeschlossenen Bereichen (ehemalige Verbotszone).

Ergänzt wurden insbesondere konkrete Vorgaben zur maximalen Anzahl an Werbeflächen je Passantenstopper (maximal zwei je Passantenstopper) sowie zu den erforderlichen Restgehwegbreiten: bei Unterschreiten der Mindestbreite von 1,50 m ist ein paralleles Aufstellen zur Hauswand zulässig, sofern eine Restbreite von 1,00 m nicht unterschritten wird.

Die Ergänzungen sollen dazu beitragen, insbesondere in stark frequentierten Bereichen eine möglichst barrierearme und sichere Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten.

Der geänderte Satzungstext ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich228.8 KB
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7. Nachtragstext
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Projekt: Sondernutzungssatzung

Zum Projekt

Die Sondernutzungssatzung wird angepasst, um die Nutzung von Passantenstoppern in stark frequentierten Bereichen barriereärmer und sicherer zu gestalten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant18. Apr. 2018 – 11. Sept. 20256 Vorlagen
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Worum geht es?

Werbetafeln auf Gehwegen sollen barrierefreier werden. Wie lassen sich Sicherheit und Werbung im öffentlichen Raum vereinbaren?

Projekt

Sondernutzungssatzung

Auch: Passantenstopper-Regelung

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BarrierefreiheitÖffentlicher RaumWerberegelung

Betroffene Gruppen

FußgängerGewerbetreibendeMenschen mit Behinderungen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Technische Details