Sondernutzungssatzung·6 VorlagenKI
Vorlage·B 03/0097/WP17-1-1·18. April 2018

Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Sondernutzungssatzung wird angepasst, um klare Regeln für das Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern im öffentlichen Raum zu schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

wie Vorlage B03 0097 WP17-1


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der vorliegenden Fassung der neuen Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde auf Wunsch und zur Vereinfachung ein Anzeigeverfahren für das Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern bis zu einer vordefinierten Größe vorgesehen.

Im Rahmen der angestellten Überlegungen zur Umsetzung dieser neuen Regelung ist aufgefallen, dass es noch klarzustellenden Bedarf zwischen anzeigepflichtigen und erlaubnispflichtigen Nutzungen gibt.

Eine den inhaltlichen Vorgaben für erlaubnisfreie (lediglich anzeigepflichtige) Sondernutzungen überschreitende Nutzung würde dann zunächst eine Erlaubnispflicht auslösen, die im Einzelfall eine Genehmigung erfordert. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Nutzung wäre dann im Einzelfall durch die zuständige Fachdienststelle zu treffen.

Sofern Sondernutzungen die Vorgaben der rein anzeigepflichtigen Nutzungen übersteigen, fehlt derzeit eine klarstellende Regelung im Satzungstext.

Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen wird daher folgender Passus in dem vorliegenden Satzungsentwurf wie folgt angepasst:

Alte Fassung § 14 Absatz 2 Satz 2:

Gebühren werden auch nicht erhoben für Sondernutzungen zum Aufstellen von Fahrradständern sowie das Aufstellen von Blumenkübeln.

Neue Fassung § 14 Absatz 2 Satz 2

Gebühren werden auch nicht erhoben für das Aufstellen von Fahrradständern gemäß § 4 Absatz 1 lit. e) sowie für das Aufstellen von Blumenkübeln gemäß § 4 Absatz 1 lit. f).

Der aktualisierte Satzungstext ist als Anlage beigefügt und wird Bestandteil des Satzungsbeschlusses.


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Projekt: Sondernutzungssatzung

Zum Projekt

Die Sondernutzungssatzung wird angepasst, um die Nutzung von Passantenstoppern in stark frequentierten Bereichen barriereärmer und sicherer zu gestalten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant18. Apr. 2018 – 11. Sept. 20256 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Sondernutzungssatzung wird angepasst, um klare Regeln für das Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern im öffentlichen Raum zu schaffen.

Projekt

Sondernutzungssatzung

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

SondernutzungÖffentlicher RaumBarrierefreiheitVerkehrssicherheit

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibendeRadfahrer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.7.2026
Technische Details