Haushalt 2022·21 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0082/WP18·18. Januar 2022

Haushaltsplanberatungen 2022 des Finanzausschusses (1. Veränderungsnachweisung)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushaltsplan 2022 wird beraten: Welche Anpassungen sind für die städtischen Finanzen vorgesehen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2023 bis 2025 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.

Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplanveranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung für die Jahre 2022 bis 2025 der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.

Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 10.11.2021 wurde der Haushaltsplanentwurf 2022 mit seinen Anlagen im Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0061/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1.

Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.

Demnach sind der Vorlage beigefügt:

- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und Produktblätter)

- Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan und Investitionsplan).

Für die Beratung der 2. Veränderungsnachweisung, die weitere Veränderungen aus der Verwaltung sowie die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse enthalten wird, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser 2. Veränderungsnachweisung ist in der bündelnden Sondersitzung des Finanzausschusses am 08.02.2022 und in der Sondersitzung des Rates am 16.02.2022 vorgesehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auwirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.4 MB
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Projekt: Haushalt 2022

Zum Projekt

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2022. Eine detaillierte Auswertung der fortgeschriebenen Ansätze und Mittelbindungen wird vorgestellt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen10. Nov. 2021 – 7. Feb. 202321 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Der Haushaltsplan 2022 wird beraten: Welche Anpassungen sind für die städtischen Finanzen vorgesehen?

Projekt

Haushalt 2022

Auch: Haushaltsplan 2022, Veränderungsnachweisung

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

HaushaltsplanungFinanzmanagement

Betroffene Gruppen

Bürger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
25.2.2026
Technische Details