Regiotram Aachen·13 VorlagenKI
Vorlage·FB 61/0899/WP18·23. April 2024

Herstellung von Leistungs- und Kostentransparenz bezüglich des RegiotramprojektesBürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 29.01.2024

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Der in Anlage 1 beigefügte Bürgerantrag zur „Herstellung von Leistungs- und Kostentransparenz bezüglich des Regiotramprojektes“ ist nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an das Bürgerforum gerichtet worden.

Der Antragsteller bezweifelt, dass das bisherige Planungsverfahren für die Regiotram ausreichend dazu beiträgt, die konkreten Auswirkungen des neuen Mobilitätskonzeptes auf den Alltag der Aachener Bürger*innen abzubilden. Dazu wird die Erstellung eines Software-Simulationssystems des gesamten ÖPNV-Netzes der Stadt Aachen vorgeschlagen.

Darüber hinaus wird beantragt, mit Hilfe eines Modells der gesamten Trasse der Regiotram kritische Punkte aufzuzeigen und Auswirkungen auf den umgebenden Raum sowie die bestehende Infrastruktur darzulegen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die 2017 vorgestellte Idee einer Regiotram ist in den letzten Jahren einer detaillierten Überprüfung unterzogen worden. Mit der Durchführung einer zweistufigen Machbarkeitsstudie durch die Karlsruher Gutachter TTK und PTV wurde zunächst die grundsätzliche Machbarkeit der Regiotram überprüft und anhand von verschiedenen Szenarien mögliche Risiken, der geschätzte Aufwand des Projektes und daraus abgeleitet der volkswirtschaftliche Nutzen ermittelt. Das Szenario „Regiotram Direkt“ wurde darauf aufbauend in der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie in unterschiedlichen Trassenvarianten zwischen Aachen Normaluhr und Baesweiler Nord untersucht. Die Prüfung der technischen und betrieblichen Machbarkeit sowie einer Kosten-Nutzen-Untersuchung kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass alle Trassenvarianten technisch und betrieblich machbar und nur zwei Varianten wirtschaftlich sinnvoll sind und daher mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können.

Nach entsprechenden Grundsatzbeschlüssen zur weiteren Planung in den politischen Gremien der beteiligten Städte Aachen, Würselen, Alsdorf und Baesweiler und der Städteregion im Herbst 2023 wird aktuell die Ausschreibung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI (Vorplanung) sowie weiterer Wirtschaftlichkeitsbewertungen vorbereitet. Dazu ist ein Förderantrag gestellt worden, der die anfallenden Planungskosten zu 90 Prozent deckt. Für die Durchführung und den Abschluss der Vorplanung wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren eingeplant.

In den darauffolgenden Planungsphasen erfolgt eine detaillierte Entwurfs- und Betriebsplanung sowie die Integration weiterer Fachplanungen, in denen die Auswirkungen der Trassenführung auf die bestehende Infrastruktur wie Versorgungsleitungen und Grünplanungen detailliert untersucht werden.

In diesem Rahmen wird es weitere Dialog- und Beteiligungsformate sowie ein formelles Beteiligungsverfahren im Zuge der Planfeststellung geben, sodass interessierte Bürger*innen Wünsche und Anregungen vortragen können.

Zusammenfassung und weiteres Vorgehen

Aufgrund des aktuellen Planungsstandes können noch keine Aussagen zu den im Antrag genannten Punkten getroffen werden. Im Verlauf der kommenden Planungsphasen erfolgt eine detailliertere Betrachtung, welche Aussagen zur Leistungs- und Kostentransparenz ermöglicht. Die Durchführung der Planungsphasen erfolgt stets unter öffentlicher Beteiligung, um eine größtmögliche Transparenz bezüglich des Regiotramprojektes zu gewährleisten und um Hinweise und Bedenken aus dem Beteiligungsprozess in den Planungsprozess mit einfließen zu lassen.

Begleitend werden auf der Website der Regiotram (www.regiotram-aachen.de) jederzeit zugängliche Informationen zur Regiotram bereitgestellt und viele Fragen bezüglich des Projektes beantwortet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich257.9 KB
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Projekt: Regiotram Aachen

Zum Projekt

Die Vorplanung für die Regiotram-Strecke Aachen–Baesweiler und den Ast nach Würselen-Merzbrück läuft. Eine Planungsgesellschaft soll 2026 gegründet werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant27. Feb. 2020 – 15. Juli 202613 Vorlagen

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Projekt

Regiotram Aachen

Auch: Regiotram

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan Aachen

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVTrassenplanungMobilitätskonzept

Betroffene Gruppen

PendlerAnwohner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Technische Details