Vorlage·FB 36/0389/WP18-1·26. Juni 2024

Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“

Inhalt

Beratungsfolge

Geändert beschlossen
7 Beratungen

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklungempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Planungsausschussempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutzempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Rat beschließt das hier aufgeführte Handlungsprogramm vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss umzusetzen und darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die zuständigen Ausschüsse jährlich über den Fortschritt und die nötigen Anpassungen zu informieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In dieser Ergänzungsvorlage wurden die Beschlussvorschläge der einzelnen Gremien abgeändert und erweitert.

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen und auf die Anlage in der ursprünglichen

Vorlage FB 36/0389/WP18 verwiesen, die unverändert bleiben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Zuge der weiteren Beratungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten des IKSK 2023 können finanzielle Auswirkungen entstehen. Darüber ist in den Haushaltsberatungen 2025 bzw. separat in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beschließen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Das Handlungsprogramm enthält priorisierte Klimaschutzmaßnahmen, die ab dem Jahr 2025 zusätzlich zu den bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1 umgesetzt werden sollen. Hierbei werden aus dem Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ alle Handlungsfelder berücksichtigt. In Summe sparen die Maßnahmen mindestens 106.000 t CO2eq jährlich ein. Wenn dieser Vorlage zugestimmt wird, ist der Effekt auf die Emissionen mit „positiv“ und „groß“ zu bewerten.

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Projekt: Integriertes Klimaschutzkonzept

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Die Verwaltung bereitet einen Sachstandsbericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept vor.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Energie & KlimaMaßnahme geplant25. Juni 2020 – 3. Feb. 202610 Vorlagen
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Projekt

Integriertes Klimaschutzkonzept

Auch: Klimastadtvertrag

Strategien & Programme

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aachen

Kategorien

Energie & Klima

Schlagworte

KlimaneutralitätMaßnahmenpriorisierung

Betroffene Gruppen

Stadtgesellschaft

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Technische Details